KlAM Urkunde Nr. 6 von 1261
KlAM Urkunde Nr. 6 von 1261
KlAM Urkunde Nr. b von 1225, Siegel
KlAM Urkunde Nr. b von 1225, Siegel

Urkunden des 13. Jahrhunderts

 

Urkunde Nr. a, 1222

Papst Honorius der dritte sichert dem Abte zu Cisterz und allen seinen Mitäbten und Brüdern die apstolischen Privilegien und Indulgentien selbst gegen die Eingriffe der päpstlichen Legaten.

Urkunde Nr. b, 1225

Dotation der Pfarrbriefe in Kamenz von den Herren von Vesta, wie auch die Konsekration derselben durch den Bischof  Bruno II. von Meißen

Urkunde Nr. 1, 13.10. 1248

Die Herren von Kamenz Withego, Bernhard III. und Bernhard IV. fassten den Entschluss mit ihrer Mutter Mabilia und ihren Schwestern ein Zisterzienserkloster zu bauen, in der Gegend bei Wittichenau oder sonst an einem passenden Orte.

Urkunde Nr. 2, 1248

Přibizlaus, Pfarrer in Crostwitz, leistet Verzicht auf seine Pfründe, unter der Bedingung, dass ihm von seiner Patronatsherrschaft, denen Herren von Kamenz, jährlich solange er lebt zu Michaelis 6 Mark Silber ausgezahlt werde. Gegeben zu Kamenz.

Urkunde Nr. 3, 1249

Konrad III. Bischof von Meißen willigt ein, dass in seiner Diözese das Kloster Marienstern erbaut werden dürfte.

Urkunde Nr. 4, 1259

Bischof Albert von Meißen erteilt dem Jungfrauenkloster Marienstern die Erlaubnis, in ihrer Kirche begraben zu dürfen, ohne dass der Seelensorge Rechte beeinträchtigt werden.

Urkunde Nr. 5, 1261

Bartholomeus  von Lybinowe verkauft dem Stifte Marienstern das Gut Dittersbach.

Urkunde Nr. 6, 1263

Nachdem Bernard III. von Kamenz aus frommer Meinung das Kloster Marienstern erbaut hatte, fehlen ihm jedoch die Mittel zur Unterhaltung desselben. Diesem Mangel wurde durch den Meißner Bischof Albertus mit Übereinstimmung des ganzen Kapitels dadurch entgegengesteuert, dass die Einkünfte von Decem der Kirche zu Kamenz als Besitznahme übergeben werden, welche sich auf 20 Malter Getreide belaufen.

Urkunde Nr. 7, 1264

Die Markgrafen Johann und Otto von Brandenburg  bestätigen, dass die Herren von Kamenz das Zisterzienserkloster gestiftet haben, nehmen es in Schutz, befreien es von Vogtei, Steuern, Diensten, Gericht u. zählen seinen Besitz auf.

Urkunde Nr. 8, 1264

Ähnlich wie Urkunde Nr. 7.

Das Original wurde in der Kanzlei gestohlen.

Urkunde Nr. 8a, 1264

Marienstern wird in den Ordensverband aufgenommen und dem Abt von Altzella unterstellt.

Photocopie der Urkunde Nr. 8 aus dem Sächsischen Landesarchiv (Original fehlt seit 1850.)

Urkunde Nr. 9, 1279

Heinrich Herzog von Schlesien macht mit Bernhard III. von Kamenz,  Propst von Meißen, einen Tausch mit einer in der Höhe liegenden Kirche und einigen Maierhöfen.

Urkunde Nr. 10, 1280

Otto, Markgraf von Brandenburg bestätigt dem Kloster Marienstern den Kauf des Luge (Luik) Waldes von Renzco von Penzk. (N.B: Das Lehen wurde 1301 aufgehoben.)

Urkunde Nr. 11, 1280

Der römische König Rudolph genehmigt und bestätigt alle den Zisterzienser Jungfrauen in Kamenz von den Reichsvasallen gemachten und zu machenden Schenkungen, wenn sie nicht 200 Mark übersteigen.

Urkunde Nr. 12, 1280

Der jüngere Bernard von Kamenz stellt, nach Entlassung aus der Vormundschaft seines Oheims Bernhard III. von Kamenz, Propst von Meißen, einen Revers aus, den Vermögensanteil seines Bruders auf keine Art beeinträchtigen zu wollen.

Urkunde Nr. 13, 1280

Die zwei Brüder Bernhard und Otto genannt von Kamenz schenken dem Kloster Marienstern zu Ehren des Namens Christi und seiner glorwürdigen Mutter, auch weil ihre Voreltern da begraben liegen und weil sie auch da zu ruhen wünschen, das Patronatsrecht der Kirche zu Bernstadt.    

Urkunde Nr. 14, 1280

Die Brüder Bernard und Otto genannt von Kamenz übergeben dem Stift Marienstern das Patronatsrecht über die Kirche in Bernhardtsdorf und verlangen dafür, dass sie in der Mariensterner Klosterkirche, wo die Gebeine ihrer Voreltern ruhen, begraben werden.

Urkunde Nr. 15, 1280

Otto, Markgraf von Brandenburg schenkt dem Kloster zu Marienstern zur größeren Ehre Gottes den Luge (Lock) Wald, welcher zwischen den Dörfern Piskowitz, Räckelwitz und Schmeckwitz liegt.

Urkunde Nr. 16, 1281

Wilhelm, Bischof von Leubus, beurkundet, dass Konrad von Thethowe den Zins vom Dorf Schönau, welchen er vom Jungfrauenstifte Marienstern bezieht, nur auf seine Lebenszeit beziehen kann, nach seinem Tode habe er ohne alle Ansprüche seiner Erben wieder an das Stift zurückzufallen.

Urkunde Nr. 17, 1284

Papst Martin IV. beauftragt den Abt von St. Vinzens bei Breslau eine Klage des Jungfräulichen Stifts Marienstern, über Eingriffe in ihr Eigentum durch mehrere Personen, zu untersuchen und zu schlichten.

Urkunde Nr. 18, 1284

Papst Martin IV. gibt dem Abt von St. Vinzens bei Breslau, nachdem er gehört hatte, dass die Äbtissin und der Konvent von Marienstern sowie ihre Vorfahren Zehnten, Acker, Häuser, Weinberg etc. hintan gegeben haben, den Auftrag, trotz aller darüber ausgestellten Urkunden und Verträge, wieder an das Kloster zu bringen.

Urkunde Nr. 19, 15.12. 1284

Papst Martin bestätigt alle dem Kloster verliehenen Privilegien im 3. Jahr seines Pontifikates am 15. Dezember 1284.

Urkunde Nr. 20, 02.10.1284

Verkaufsurkunde über die Stadt Bernhardsdorf samt dem Hof, Wald, Einkünften, Vasallen, Gerichtsbarkeit, Triften, Mühlen, Wiesen, Gestrippe, Flüssen und allen Nutzungen, ausgestellt von dem Bernhard und Otto von Kamenz als Verkäufer zu Händen des Jungfräulichen Stifts Marienstern an Ihren Oheim Bernhard, Probst von Meißen.

Urkunde Nr. 21, 02.10.1285

Otto Markgraf von Brandenburg, bestätigt den von dem Propst Bernhard von Kamenz zu Händen des Jungfräulichen Stiftes Marienstern geschlossenen Kaufes der Stadt und des Gutes Bernhardsdorf; wofür er seinen Neffen Bernhard und Otto und deren Schwestern Elisabeth, Hermans von Donin Gattin, 700 M Bautzener Anschrift gezahlt hatte.

Urkunde Nr. 22, 06.05.1285

Herman von Donin bekräftigt in Gegenwart des Herrn Johann von Summenwalde, Landeshauptmanns des Görlitzer Kreises, dass seine Frau, die Schwester der Herren Bernhard und Otto, von Bernhardsdorf und an dem bei Friedrichsdorf gelegenen Wald zu Gunsten des Stifts Marienstern Verzicht leisten werde.

Urkunde Nr. 23, 22.09.1285

Otto, Markgraf von Brandenburg, erteilt die Bestätigung, dass die zwei Brüder Bernhard und Otto von Kamenz den Verkauf ihrer Besitzungen, nämlich Bernstadt, den großen Wald, Schönau, Bertholdisdorf, Kieselingsdorf und Stieselingsdorf, Paulsdorf und einige Güter in Dittersbach an das Kloster Marienstern um 700 M. Silber von dem Görlitzer Advokaten Johann von Sonnenwalde in Neuschloß geschlossen haben.

Urkunde Nr. 24, 20.09.1285

Otto, Markgraf von Brandenburg, bestätigt, dass die Brüder Bernhard und Otto von Kamenz dem hochwürdigen Herrn Bernhard, Propst zu Meißen, für das Kloster Marienstern um 700 M. Silber ihre Besitzungen in Bernstadt verkauft haben, und dass die Zahlung dafür bar erfolgt sei.

Urkunde Nr. 25, 02.10.1285

Otto, Markgraf von Brandenburg, bestätigt, daß die Brüder Otto und Bernhard von Kamenz ihren Verkauf von Bernstadt an das Kloster Marienstern zuerst von seinem Görlitzer Landeshauptmann Johann von Summenwalde, dann vor ihm selbst verhandelt haben, und dass ihre Schwester Elisabeth, Gemahlin Hermans von Donin, in diesen Verkauf gewilligt haben, und dass der Teil des dafür gelösten Geldes, der auf sie kommt, ihr bar ausgezahlt worden sei.

Urkunde Nr. 26, 23.04.1285

Enthält die Verhandlung über den Verkauf der Stadt Bernstadt und des Waldes bei Fridrichsdorf von den zwei Brüdern Bernhard und Otto von Kamenz in Breslau.

Urkunde Nr. 27, 1286

Die Markgrafen von Brandenburg Otto und Konrad begeben sich der Landsherrschaft über die Hälfte des vom Meißner Probst Bernhard von Kamenz, von Gunter von Nigradow erkauften Dorfe Kula  [Keule] samt Gut auf ewige Zeiten. Das heißt Otto und  Konrad von Brandenburg schenken dem Kloster den darauf haftenden Lehn.

Urkunde Nr. 28, 1286

Hermanus Burggraf von Donin bestätigt, dass er den Pflichtteil seiner Frau Elisabeth von den Gütern in Bernstadt a 100 Mark Silbers durch den Herrn Fundator, Probst der Kirche zu Meißen richtig erhalten habe und resigniert auf alle Anforderungen der Güter  in Bernstadt.

Urkunde Nr. 29, 1290

Friedrich von ??? beurkundet den Verkauf der anderen Hälfte der Dörfer Crostitz, Schaztitz, Ralbitz, Cunnewitz, Chotin, Duringenhusen um 300 Mark. Dann der Hälfte von der Stadt Bernhardsdorf mit dem Patronatsrechte um 1000 Mark.      

Dann die Dörfer Zhulisdorf und Zerlow um 120 Mark. Unter einem wird der Empfang der genannten Summen bestättigt. Den Wald bei Dittersbach.

Urkunde Nr. 30, 1290

Die Brüder Bernhard und Otto genannt von Bernhardsdorf, leisten zu Gunsten Mariensterns auf ihre Besitzung in Bernhardsdorf Verzicht.

Urkunde Nr. 31, 1290

Friedrich von ??? verkauft mit Einwilligung seiner Söhne und anderen Erben dem Stifte Marienstern folgende Besitzungen: Die andere Hälfte von den Gütern Crostitz, Ralbitz, Schaztitz, Cunnewitz, Chotin, Duringenhusen um 300 Mark.

Die 1. Hälfte dieser Güter hatte das Stift schon mit der Fundation erhalten.

Urkunde Nr. 32, 1290

Die Brüder Bernhard und Otto von Kamenz bestättigen, dass sie ihre Besitzungen in Bernhardsdorf ihrem hochwürdigen Herrn Onkel Bernhard, Probst zu Meißen, für das Kloster Marienstern um 700 Mark Silber Bautzener Anschrift  verkauft haben.

Das Kloster war schon einige Jahre im ruhigen Besitze dieser Güter, als genannte Brüder denselben wieder an sich brachten und solange behielten, bis die darüber entstandenen Streitigkeiten beigelegt waren.

Urkunde Nr. 33, 1291

Papst Nicolaus bestätigt alle dem Kloster verliehenen Privilegien, Freiheiten, Exekutionen, im 3. Jahre seines Pontefikates im Jahre 1291.

Urkunde Nr. 34, 1292

Verkaufsurkunde über die Güter Prischwitz und Leuthwitz. Ausgestellt vom Meißner Domprobst Bernhard III. von Kamenz, Domdechant Sifrid und dem ganzen Kapitel als Verkäufern und bestätigt von Bischof von Meißen Withego zu Händen des Jungfrauenstiftes Marienstern, welches dieselben um 234 Mark Freiberger Silbers und Meißener Gewichtes an sich brachte.

Urkunde Nr. 35, 1292

Bernhard Bischof von Meißen beurkundet, daß Konrad von Thethowe vom Dorfe Schönau auf dem Eigen nur lebenslänglich 5 Markbe ziehe, dass nach dessen Tode dieselben der Kirche zu Marienstern wieder anheimfallen.

Nota. 1292 bekleidete Bernhard im 3. Jahre die bischöfliche Würde.

Urkunde Nr. 36, 1293

Das Domkapitel zu Meißen erteilt dem Bischof (unserem lieben Herrn Fundator) Bernhard die Einwilligung und Zustimmung, dass er zur Tilgung ihrer Schulden einige Güter, Dörfer oder Schlösser verpfänden und verkaufen könne.

Urkunde Nr. 37, 1295

Bernhard und Otto, Herren von Kamenz entsagen nochmals allen Ansprüchen und Rechten von Bernstadt in Gegenwart ihres  Herrn Onkels Bernhard, Bischofs zu Meißen, in Stolpen.

Urkunde Nr. 38, 1295

Bernhard, Bischof zu Meißen, kauft von dem Kamenzer Bürger Gunthers das Spittelvorwerk samt der Mühle und vermacht selbes samt dem Meierhof Jesau und der Mühle daselbst dem Hospitale der Kranken bei Kamenz, welches Hospital er selbst fundiert hatte. Auch überträgt er dem Kloster die Collatur für den Rektor des Hospitals.

Urkunde Nr. 39, 1296

Bernhard von Gerbachsheim und Heinrich von Radeberg beurkunden, dass alle Streitigkeiten des Bernhard und Otto von Kamenz mit ihrem Oheim Bernhard, Bischof von Meißen, und dem Jungfrauenstift Marienstern geschlichtet sei, und  man sich über den auf  17 Mark sich belaufenden Schadenersatz freundschaftlich verständigen werde.

Urkunde Nr. 40, 1296

Die Markgrafen von Brandenburg und Landesberg Otto und Konrad bestätigen, dass der Meißner Bischof Bernhard seligen Andenkens für das Jungfrauenkloster Marienstern das Gut Zwinern (Schweinerden) mit allen Nutzungen und Rechten verkauft habe.

Urkunde Nr. 41, 1296

Bernhard, Bischof von Meißen, kauft für das Stift Marienstern das Dorf Schweinerden von Reinhardt von Guzk um 120 Mark.

Urkunde Nr. 42, 1299

Papst Bonifacius VIII. trägt dem Bautzener Popst auf, eine vor ihn gebrachte Streitigkeit des Stiftes Marienstern mit Johann von Rekenitz Kraft der Kirchengewalt beizulegen.

Urkunde Nr. 43, 1299

Die vier Markgrafen Otto, Konrad, Henricus und Johann von Brandenburg erteilen dem Kloster zu Kukowa einen Schutzbrief und bestimmen die zwei Ritter R? de Gutzick und Luterum von Derinnerstropp, welche es besonders schützen sollen.